Die gesetzliche Krankenkasse ist zu 95 % gesetzlich geregelt. Lediglich rd. 5 % sind individuelle Leistungen der einzelnen Krankenkassen in Form sog. Zusatzleistungen oder des individuellen Zusatzbeitrages.
95 % aller Leistungen in der gesetzlichen Krankenkasse sind bei allen Krankenkassen gleich.
Ein genaues Hinschauen lohnt sich, gerade wenn man Zusatzleistungen schon nutzt, wie Homöopathie, Naturheilverfahren, verbesserte Versorgung im Krankheitsfall, kostenfreie Zahnreinigung, finanziell hochattraktive Bonusprogramme oder z.B. besondere Leistungen bei Kindern.
Der individuelle Zusatzbeitrag ist die wohl markanteste Eigenschaft einer Krankenkasse.
Je nach Einkommenssituation unterscheidet sich die Kasse somit im Gesamtbeitrag mit unter über mehrere hundert Euro im Jahr.
Der Wechsel gestaltet sich ganz einfach.
Mit dem Antrag bei der neuen, gewünschen gesetzlichen Krankenkasse ist das Antragsverfahren abgeschlossen. Eine Kündigung bei der alten Kasse ist nicht mehr erforderlich.
Der Wechsel folgt dann zum Ende des übernächsten Monats, sodass zwei volle Monate zwischen den Wechseln liegen.
Es gibt eine Mindestbindungsfrist von lediglich 12 Monaten.
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